Energieaudits sind Pflicht

Der Bundesrat hat am 6. März 2015 den Beschluss gefasst, dass erstmals zum 5. Dezember 2015 alle nicht unter die KMU-Definition fallenden Unternehmen in Deutschland ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen haben.

Nicht unter die KMU-Definition fallen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einen Jahresumsatz von mehr als 25 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, die Energieeffizienz größerer Unternehmen in Deutschland und in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu steigern. Konkret heißt das: Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gilt das EDL nicht, jedenfalls noch nicht – für rund 90.000 größere oder große Unternehmen in Deutschland ist es jedoch relevant.

Was genau bei dem Energieaudit erfasst wird, ist in der europäischen Norm DIN EN 16247-1 exakt geregelt. Konkret werden mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden, Anlagen, Betriebsabläufen sowie Beförderung gemessen - sind Sie darauf vorbereitet?

Wir haben ein Werkzeug, um den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen zu erfassen und Energieflüsse zu identifizieren. Unsere ProView° Software dient als Grundlage, um Einsparpotentiale in Ihren Betrieben aufzuzeigen. Eine förmliche Zertifizierung ist nicht vorgesehen. Der Nachweis erfolgt über eine Bestätigung eines Energieauditors – wie z. B. durch unseren Kooperationspartner, die EWE VERTRIEB GmbH. Das von uns entwickelte Energiemanagementsystem ProView° wurde von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) als förderungsfähiges System anerkannt.

Unterdessen hat der Gesetzgeber das Bundesamt (BAFA) damit beauftragt, stichprobenartige Kontrollen bei Unternehmen vorzunehmen. Können diese Unternehmen nach expliziter Aufforderung durch das BAFA keinen Nachweis über die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung des Energieaudits bzw. das Vorliegen einer Freistellung nachweisen, wird die Missachtung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro sanktioniert.

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